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ALLGEMEINE VISA INFORMATION

Wir bitten um  Verständnis, dass die Mitnahme von
Mobiltelefonen, Fotoapparaten, (Video-) Kameras,
CD-Playern, MP3-Playern und Aufnahmegeräten
sowie Waffen jeder Art
in das Gebäude des Generalkonsulats nicht gestattet ist!


VISAGEBÜREN UND ANTRAGSBEARBEITUNGSZEIT (ab 03.10.2009)
VISAERLEICHTERUNGSABKOMMEN vom 25.05.2005
ВИЗОВАЯ АНКЕТА
VISUMANTRAG
VISA APPLICATION
VISA APPLICATION FOR CITIZENS OF THE U.K., U.S., CANADA AND GEORGIA
MERKBLATT FÜR DIE AUSLÄNDER - HOCHQUALIFIZIERTE FACHKRÄFTE
BEANTRAGUNGSVERFAHREN VON RUSSISCHEN UND SCHENGEN-VISA IM VERGLEICH
Anleitung zum korrekten Ausdrücken des Visumantrages


FOLGENDE UNTERLAGEN SIND BEI DER VISUMBEANTRAGUNG KOMPLETT VORZULEGEN:

Unvollständige Unterlagen können nicht in Bearbeitung angenommen werden.

1. REISEPASS

Der Original-Reisepass bzw. Kinderreisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens 2 freie Seiten beinhalten. Diese Regelung betrifft die Inhaber der Diplomaten- und Dienstpässe nicht.

2. VISUMANTRAG. Beim Ausfüllen des Visumantrags beachten Sie bitte, dass:

- der rechte und der untere Rand des Visumantrags exakt 5-6 mm breit sein muss,

- der Visumantrag mit dem schwarzen oder blauen Kugelschreiber in Blockschrift oder am PC ausgefüllt wird,

- jedes Feld des Visumantrags ein Schriftzeichen enthält,

- alle Fragen im Visumantrag ausführlich und gemäß den Erläuterungen in Klammern beantwortet werden müssen, die verneinenden Antworten schriftlich einzutragen sind,

- der Visumantrag mit der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers und dem Datum versehen sein soll.

3. EIN BIOMETRISCHES PASSBILD. Wichtige Hinweise:

- Vorderansicht,

- deutliches, klares Bild auf dem neutralen Hintergrund,

- keine Kopfbedeckung, keine Sonnenbrille,

- nicht früher als 6 Monate vor der Visumbeantragung aufgenommen,

- exakt 35x45 mm groß,

- mit Klebstoff (keine Klammern, Heftklammern!) präzise im dafür markierten Feld befestigt.

4. VERSICHERUNGSKARTE MIT DEM VERSICHERUNGSNACHWEIS

Die Liste der deutschen Krankenkassen, deren Police in Russland akzeptiert werden

5. Für Geschäfts-, Dienst- und Privatreisen, Studienaufenthalte, Kultur-, Jugend- und Schüleraustausch
DIE EINLADUNG GEMÄSS DEN EINREISEBESTIMMUNGEN.

Für eine touristische Reise - DIE REISEBESTÄTIGUNG DES RUSSISCHEN REISEVERANSTALTERS MIT DEM TOURISTISCHEN VOUCHER (REISEGUTSCHEIN).

Für eine Transitreise die Kopie/Buchungsbestätigung der Fahr- bzw. Flugkarte nach und aus Russland sowie die Kopie des Folgevisums für das Drittland.

6. DER ABGESTEMPELTE ORIGINAL-EINZAHLUNGSBELEG

Die entsprechenden Bearbeitungsgebühren sind auf das Konto des Generalkonsulats der Russischen Föderation in München 356000400 bei Commerzbank, München, BLZ 70080000 zu begleichen.

Bargeld, Verrechnungsschecks, Computerausdrücke von Internet-Überweisungen, Kontoauszüge sowie Kopien der Banküberweisungsbelege können nicht akzeptiert werden.

7. EIN NACHWEIS, DER FÜR DIE RÜCKKEHRWILLIGKEIT IN DEN AUFENTHALTSSTAAT SPRICHT.

Für eine touristische oder private Reise - aktueller Bankkontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung, oder Gewerbeanmeldung, oder Nachweis von Wohneigentum.

Für eine geschäftliche Reise - Gewerbeanmeldung oder schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers von den existierenden Arbeitbeziehungen mit dem/der Beantragenden auf dem Firmenvordruck mit der Information über seinen/ihren Posten, sein/ihr Monatsgehalt und den Zweck der Reise nach Rußland.

UNSER AMTSBEZIRK: (nur) BAYERN

Das Generalkonsulat ist zuständig für die Visaerteilung an Personen, die in Bayern angemeldet sind.

UNSERE SPRECHSTUNDEN: JEDEN ARBEITSTAG VON 9.00 BIS 13.00.

Die Visumanträge werden von 9.00 bis 12.00 Uhr angenommen und die visierten Pässe gegen Vorlage des Original-Abholscheins - von 12.00 bis 13.00 Uhr erteilt.

Beachten Sie bitte, dass ab dem 1. Januar 2006 vom Generalkonsulat der Russischen Föderation in München aufgrund der Gegenseitigkeit KEINE VISUMANTRÄGE PER POST angenommen werden. Die Beantragung des Visums ist grundsätzlich auch über das Reisebüro oder Ihren bevollmächtigten Vertreter möglich.

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie unter www.russisches-konsulat.de

 
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