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ALLGEMEINE VISA INFORMATION

BEANTRAGUNGSVERFAHREN VON RUSSISCHEN UND SCHENGEN-VISA IM VERGLEICH

Wartezeit

Russisches Generalkonsulat in München

Botschaft der Bundesrepublik in Moskau

Die Visa werden ohne Terminvereinbarung während der Sprechstunden am gleichen Tag beantragt.

Bevor einen Antrag zur Erteilung eines Visums zu stellen, muss man einen Termin vereinbaren.

Wartezeit – bis zu zwei Monaten (üblicherweise – über zwei Wochen).

Die telephonische Terminvergabe ist gebührenpflichtig (ca. €1,6/Min.). Kostenfreie Terminvereinbarung ist zwei Stunden pro Woche beim persönlichen Erscheinen des Antragstellers in der Botschaft unter Vorlage des gültigen Reisepasses möglich.

Amtsbezirk

Die Erteilung von Visa ist seit 1. Mai 2008 aufgrund der Gegenseitigkeit streng dem Konsularbezirk gebunden.

Die Erteilung von Visa ist streng dem Konsularbezirk gebunden.

Maximale Entfernung vom Konsulat innerhalb des Amtsbezirks – ca. 350 km.

Maximale Entfernung vom Konsulat innerhalb des Amtsbezirks – ca. 2.000 km.

Die Beantragung eines Visums

Grundsätzlich kann der Antrag auf Erteilung eines Visums über einen Vertreter ohne formelle Vollmacht gestellt werden.

Wenn mehrere Personen gemeinsam reisen wollen, sind die Anträge sowie gleichzeitig als auch einzeln zu stellen.

Grundsätzlich muss jeder Antrag auf Erteilung eines Visums persönlich gestellt werden.

Wenn mehrere Personen gemeinsam reisen wollen, sind die Anträge gleichzeitig zu stellen.

Die Beantragung der Visa per Post ist seit 1. Januar 2006 aufgrund der Gegenseitigkeit nicht gestattet.

Die Beantragung der Visa per Post ist nicht gestattet.



Die Unterlagen für die Beantragung eines Visums

1. Reisepass im Original.

1. Reisepass im Original.

2. Zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten.

3. Personalausweis im Original.

4. Kopien der Seiten im Personalausweis mit den persönlichen Daten, mit der Anmeldung am Wohnsitz sowie mit den Eintragungen über die ausgestellten Auslandspässe.

2. Ein Visumantrag mit 21 Fragen auf einer Seite.

5. Zwei Visumanträge mit jeweils 48 Fragen auf vier Seiten.

6. Eine eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß §55 AufenthG.

3. Ein Passbild.

7. Drei identische Passbilder.

4. Ein Nachweis der gültigen Auslandskrankenversicherung.

8. Eine Krankenversicherung (Original und eine Kopie), die nachweislich für den gesammten Besuchszeitraum für alle Schengenländer gültig sein und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweisen muss. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Einlader verpflichtet hat, alle medizinischen Kosten zu übernehmen.

5. Eine förmliche Einladung (grundsätzlich auch als eine Kopie akzeptabel), für Touristen – Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit dem touristischen Voucher (Reisegutschein).

6. Ein Nachweis, der für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat spricht.

Für eine touristische oder private Reise - Auszug von der Bankrechnung oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung, oder Registrierungsschein des eigenen Unternehmens, oder Nachweis von Wohneigentum.

Für eine geschäftliche Reise - Registrierungsschein des eigenen Unternehmens oder Bestätigung des Arbeitgebers von den existierenden Arbeitbeziehungen mit dem/der Beantragenden auf dem Firmenvordruck mit der Information über seinen/ihren Posten, sein/ihr Monatsgehalt und den Zweck der Reise nach Rußland.

9. Eine förmliche Einladung als Originalschreiben (für Besucherreisen - eine förmliche Verpflichtungserklärung vom Gastgeber bei der Ausländerbehörde).

10. Nachweis eigener finanzieller Mittel für die Bestreitung der Aufenthaltskosten:

a) Kontoauszügen mit Kontobewegungen der letzten Monate.

b) Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers.

11. Nachweise, die für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat sprechen:

a) Nachweis eines Regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original) und Vorlage des Arbeitsbuches (im Original mit einfacher Kopie).

b) Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie).

c) Nachweis von Wohneigentum.

d) Personenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder).

e) die in der Vergangenheit von den Schengenstaaten erteilten Visa.

12. Zusätzlich für Geschäftsreisen:

a) eine Kopie des beglaubigten Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate) bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Beglaubigung der Unterschrift des Einladenden (alternativ die Passkopie des Einladenden).

b) vorhandene Zollpapiere und Rechnungen, Verträge, Jahresbilanzen der in Deutschland ansässigen Firma, Gewinn-/Verlust-Rechnungen etc.

c) eine Zahlungsbestätigung (als Fax oder im Original) über eine Hotelbuchung in Deutschland.

13. Zusätzlich für jedes minderjährige Kind:

a) eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung derjenigen Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in der Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.

b) Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.

Die Visa-Gebühren

€35.

€35 sind in russischen Rubeln zahlbar, abhängig vom Umtauschkurs. Je nach der Kursentwicklung kommt es zu geringfügigen Schwankungen der Rubel-Gebühren. Es ist von der deutschen Botschaft empfohlen, den aktuellen Kurs der Tagespresse zu entnehmen.

Ausgabe der visierten Pässe

Gegen Vorlage vom Abholzettel unabhängig davon, ob die Abholung persönlich oder nicht persönlich erfolgt.

Gegen Vorlage vom Abholzettel.

Erfolgt die Abholung nicht persönlich, muss neben dem Abholzettel ein öffentlich beglaubigtes Vollmachtschreiben oder ein einfaches Vollmachtschreiben mit einer Kopie der Seite mit persönlichen Daten des Personalausweises des Antragstellers vorgelegt werden.

Gültigkeitsraum vom Visum

Das russische Visum ist für das ganze Hoheitsgebiet der Russischen Föderation gültig.

Der überwiegende Teil des Aufenthaltes sollte in dem Schengen-Staat verbracht werden, der das Visum ausgestellt hat. Ein Ausländer, der mit einem Visum eines anderen Schengen-Staates nach Deutschland einreisen möchte, muss bei der Einreise durch geeignete Belege (z.B. Einladung, Hotelbuchung, Flug- und Bahntickets) nachweisen, dass sein Hauptziel in dem ausstellenden Land liegt. Bei einem Mehrfach-Visum muss bei der Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden, dass die überwiegende Anzahl der Reisen in das Land durchgeführt werden, welches das Visum ausgestellt hat.

 
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