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1. Reisepass im Original.
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1. Reisepass im Original.
2. Zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten.
3. Personalausweis im Original.
4. Kopien der Seiten im Personalausweis mit den persönlichen Daten, mit der Anmeldung am Wohnsitz sowie mit den Eintragungen über die ausgestellten Auslandspässe.
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4. Ein Nachweis der gültigen Auslandskrankenversicherung.
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8. Eine Krankenversicherung (Original und eine Kopie), die nachweislich für den gesammten Besuchszeitraum für alle Schengenländer gültig sein und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweisen muss. Dies ist auch
dann der Fall, wenn sich der Einlader verpflichtet hat, alle medizinischen Kosten zu übernehmen.
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5. Eine förmliche Einladung (grundsätzlich auch als eine Kopie akzeptabel), für Touristen – Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit dem touristischen Voucher (Reisegutschein).
6. Ein Nachweis, der für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat spricht.
Für eine touristische oder private Reise - Auszug von der Bankrechnung oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung, oder Registrierungsschein des eigenen Unternehmens, oder Nachweis von Wohneigentum.
Für eine geschäftliche Reise - Registrierungsschein des eigenen Unternehmens oder Bestätigung des Arbeitgebers von den existierenden Arbeitbeziehungen mit dem/der Beantragenden auf dem Firmenvordruck mit der Information über seinen/ihren Posten, sein/ihr Monatsgehalt und den Zweck der Reise nach Rußland.
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9. Eine förmliche Einladung als Originalschreiben (für Besucherreisen - eine förmliche Verpflichtungserklärung vom Gastgeber bei der Ausländerbehörde).
10. Nachweis eigener finanzieller Mittel für die Bestreitung der Aufenthaltskosten:
a) Kontoauszügen mit Kontobewegungen der letzten Monate.
b) Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers.
11. Nachweise, die für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat sprechen:
a) Nachweis eines Regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original) und Vorlage des Arbeitsbuches (im Original mit einfacher Kopie).
b) Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie).
c) Nachweis von Wohneigentum.
d) Personenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder).
e) die in der Vergangenheit von den Schengenstaaten erteilten Visa.
12. Zusätzlich für Geschäftsreisen:
a) eine Kopie des beglaubigten Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate) bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Beglaubigung der Unterschrift des Einladenden (alternativ die Passkopie des Einladenden).
b) vorhandene Zollpapiere und Rechnungen, Verträge, Jahresbilanzen der in Deutschland ansässigen Firma, Gewinn-/Verlust-Rechnungen etc.
c) eine Zahlungsbestätigung (als Fax oder im Original) über eine Hotelbuchung in Deutschland.
13. Zusätzlich für jedes minderjährige Kind:
a) eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung derjenigen Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in der Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in Kopie vorzulegen, eine
Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.
b) Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
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